Leistungsentgeld (LoB)
Die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) gilt für Mitarbeiter/innen mit TVöD-Vertrag. Sie wurde 2007 mit § 18 TVöD eingeführt. Sie erfordert eine Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter/innen. Diese Leistungsbeurteilung basiert auf Zielvereinbarungen und / oder einer systematischen Leistungsbewertung.
Downloads
- DV’s
- Formulare
- Controllingberichte / Evaluation
- Sonstiges
Unterlagen
- Dienstvereinbarung
- Anlage 1a Begründung für weit überdurchschnittliche Leistungen (als Word-Datei zum Ausfüllen)
- Anlage 1b Begrüdung für weit unterdurchschnittliche Leistungen (als Word-Datei zum Ausfüllen)
- Anlage 2 Details zu den Leistungsbewertungskriterien
Betriebliche Kommission
Die Betriebliche Kommission besteht gleichermaßen aus Vertretern der Arbeitgeberseite und Personalratsseite. Sie steht bei Beschwerden, die sich auf Mängel des Systems bzw. seine Anwendung beziehen, zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie Frau Schäfer-Dammert (heike.schaefer-dammert∂kit.edu) oder den Personalrat (personalrat∂kit.edu).
Aktuelle Controllingergebnisse
Gemäß den Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (für die Dienststellen Karlsruhe und Garmisch-Partenkirchen) erfolgt ein Controlling des betrieblichen LoB-Systems sowie eine Auswertung der Verteilung des Leistungsentgelts. In den folgenden Berichten finden Sie die Ergebnisse für das Jahr 2018: