Teilprojekt 1: Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses über Chancengleichheit
Leitung: Dr. Birgid Langer, Chancengleichheitsbeauftragte für die Wissenschaft, TP-Assistenz: Sarah Wenz, Leiterin Geschäftsstelle Chancengleichheit
In partizipativen und von zwei ausgewiesenen externen Gender-Expertinnen moderierten Workshops wurden mit verschiedenen Stakeholdern innerhalb des KIT – auch unter der Beteiligung von Präsidiumsmitgliedern – über das Begriffsverständnis von Chancengleichheit reflektiert. Die Ergebnisse des Teilprojektes wurden in einem Grundsatzpapier festgehalten.
Das Teilprojekt 1 gliederte sich in 4 Arbeitspakete:
Gemeinsames Verständnis von Chancengleichheit am KIT
Chancengleichheit dient als Leitprinzip bei allen Entscheidungen und Maßnahmen, die am KIT getroffen werden, und ist daher eine wichtige Managementaufgabe. Konkret fördert das KIT bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die gesetzlich vorgegebene Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirkt kontinuierlich auf die Beseitigung von Benachteiligungen und diskriminierenden Strukturen hin. Ein sehr wichtiges strategisches Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu erhöhen. Damit stehen frauenfördernde Maßnahmen ohne stereotypisierende Diskriminierung weiterhin im Vordergrund. Die tatsächliche Durchsetzung von Chancengleichheit wird am KIT ermöglicht durch die Förderung jedes Individuums gemäß seiner persönlichen Ausgangssituation, gerechte und faire Chancen für alle sowie den Abbau benachteiligender Denkmuster und Strukturen mit dem Ziel einer Gleichverteilung der Erfolgschancen. Dies wird erreicht durch den Einsatz chancengerechter Maßnahmen sowie durch die kontinuierliche Reflexion der Haltung in Hinblick auf Chancengleichheit. Der Begriff der Chancengleichheit wird zudem auf alle Geschlechter ausgeweitet.
Über den geforderten gesetzlichen Auftrag hinaus werden die Leistungspotentiale aller Menschen am KIT proaktiv gefördert. Dies stellt den Schwerpunkt des Diversity Managements am KIT dar, während die Chancengleichheit von Frauen und Männern die Beseitigung von Benachteiligungen und diskriminierenden Strukturen im Fokus hat. Gemeinsam ist beiden Ansätzen der Grundsatz der Anti-Diskriminierung.