Förderung von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen

Qualifizierte, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Voraussetzung, um als Organisation im schnellen technologischen und gesellschaftlichen Wandel wettbewerbsfähig und leistungsstark zu bleiben. Lebenslanges Lernen und ein hohes Qualifikationsniveau sind dabei unerlässlich und lassen die Qualifizierung von Beschäftigten zu einem wichtigen Aspekt für das KIT werden. Der Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten soll im jährlich stattfindenden Mitarbeiterjahresgespräch festgelegt werden. Die Förderung von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen ist am KIT transparent und einheitlich geregelt. Dennoch unterliegt jede Förderung den individuellen Voraussetzungen und es wird immer auf den Einzelfall abgestellt.

Die Förderung von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen bezieht sich auf Weiterbildungsmaßnahmen mit berufsqualifizierendem Abschluss. Dazu zählen beispielsweise:

IHK-Weiterbildungen
(z. B. Industriekauffrau/mann  Geprüfte/r Personalfachfrau/mann IHK)
Ausbildung zum/r Techniker/-in oder Meister/-in
(z. B. Industriemechaniker/in  Geprüfte/r Industriemeister/in Metall)
Bachelor / Master (als Erst- oder Zweitstudium)
Fachspezifische Zusatzqualifikation

Andere Qualifizierungsmaßnahmen wie z. B. die Teilnahme an Seminaren/ Workshops etc. werden hinsichtlich ihrer dienstlichen Notwendigkeit von den Fachvorgesetzten bewertet und genehmigt.

Grundsätzlich wird für die finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen zwischen ganz überwiegend dienstlichem Interesse sowie dienstlichem und privatem Interesse unterschieden. In welchem Umfang ein dienstliches Interesse besteht, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Bei ganz überwiegend dienstlichem Interesse können ggf. bis zu 100% der Kosten erstattet werden. Bei dienstlichem und privatem Interesse ist eine anteilige Kostenerstattung möglich. In jedem Fall muss die Kostenübernahme durch das KIT im Vorfeld der Maßnahme mit der Personalentwicklung besprochen und nach den Umständen des Einzelfalls vereinbart werden.

Im Fall einer Kostenübernahme wird mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter eine Qualifizierungsvereinbarung abgeschlossen. Die Qualifizierungsvereinbarung regelt die Art und Dauer der Weiterbildung, den Förderumfang sowie den Eigenbeitrag des Beschäftigten (finanziell und/oder zeitlich). Des Weiteren beinhaltet die Qualifizierungsvereinbarung unter welchen Voraussetzungen die übernommenen Kosten zurückerstattet werden müssen. Zudem wird eine Verringerung der Rückzahlungspflicht nach entsprechender Betriebstreue nach Abschluss der Maßnahme vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zugesagt werden kann und diese bei der Personalentwicklung schriftlich zu beantragen ist.

 Antrag auf finanzielle Förderung einer Qualifizierungsmaßnahme (Download, nur im Intranet)

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