Teilprojekt 3: Klärung der Governance der Chancengleichheitspolitik
Leitung: Doreen Seitz, komm. Leiterin der DE Organisationsentwicklung und Prozesse und Abteilung Organisationsmanagement
„Das KIT sowie alle Beschäftigten, insbesondere diejenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in all ihren Aufgabenbereichen. …“ (§ 16 Abs. 1 KITG)
Chancengleichheit ist damit eine Querschnittsaufgabe am KIT, welche in die Kernaufgaben Forschung, Lehre und Innovation einfließt. Um dies zu gewährleisten, findet Chancengleichheit Einklang in Strukturen und Prozesse.
Das Teilprojekt 3 beschäftigt sich mit der Governance der Chancengleichheitspolitik, also mit dem rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen in Bezug auf das Thema Chancengleichheit. Hierzu wurden die gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die strukturelle sowie prozessuale Verankerung der Chancengleichheit im KIT analysiert und auf Optimierungspotenziale hin untersucht.
Durch die Identifizierung und den Einbezug aller zentralen und dezentralen Chancengleichheitsakteurinnen und -akteure am KIT werden im Rahmen dieses Teilprojekts die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen (AKV) und die wesentlichen Chancengleichheitsprozesse mit Blick auf entsprechende Schnittstellen geklärt und Synergien gestärkt. Als Projektergebnisse entstanden u.a. Handlungs- bzw. Optimierungsempfehlungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Chancengleichheitsstrukturen. Schließlich wurden auch die Kommunikationsformate analysiert und weiterentwickelt.